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Positionspapier zur Landtagswahl 2017

Anlässlich der Wahl des Niedersächsischen Landtages hat der NGLV ein Positionspapier verfasst, das als Presseerklärung veröffentlicht wird. Sie finden den folgenden Wortlaut als PDF-Fassung HIER.

Positionspapier zur Landtagswahl 2017

Sollen die Deutschen die europäische Integration fördern? Warum sind viele Briten Euroskeptiker? Sollen Flüchtlinge aufgenommen oder abgeschoben werden? Wodurch unterscheiden sich die politischen Parteien in ihren Grundüberzeugungen? Was verbindet und unterscheidet Rechts- und Linksextremismus? Wie funktioniert Populismus und wie wirkt er sich praktisch aus?

Fragen dieser Art stellen sich allen politisch Interessierten. Sie sollten daher auch unseren Schülerinnen und Schülern nahegebracht werden, um sie zu mündigen Staatsbürgern und aktiven Teilnehmern und Teilhabern der Zivilgesellschaft auszubilden.

Antworten auf sie liefert das Fach Geschichte – keine tagespolitischen zwar, aber es stellt wesentliche Entscheidungsgrundlagen bereit, auf denen sich jede und jeder ein fundiertes eigenes Urteil bilden kann. Geschichtsunterricht betreibt „Sinnbildung über Zeiterfahrung“, das heißt: Er stellt die Wissensgrundlagen, aber auch die methodischen Fähigkeiten bereit, um sich in der Gegenwart über deren Vorgeschichte zu orientieren. Er ermuntert zum kritischen Hinterfragen fertiger Deutungen und zum Zweifel; er vermittelt aber auch Ansatzpunkte zur eigenen, positiven Identitätskonstruktion.

Im niedersächsischen Schulwesen erfolgen die Antworten auf verschiedene Weisen: In Haupt-, Real- und Oberschulen erfolgt die historische Bildung als grundlegende Ausstattung für die zivilgesellschaftliche Partizipation. Am Gymnasium erfolgt sie darüber hinaus wissenschaftsorientiert. Es werden mehr Inhalte behandelt und das historische Denken wird mit dem Ziel der Studienvorbereitung langfristig intensiver geschult. Dennoch ist das vorhandene Zeitbudget auch hier begrenzt; Inhalte müssen ausgewählt und exemplarisch behandelt werden.

Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen: Geschichtsunterricht wird in der Öffentlichkeit immer dann thematisiert, wenn es politische Anlässe gibt. Dann werden Wissensdefizite beklagt und die (schnell abklingende) Empörung ist groß: Unsere Schülerinnen und Schüler wüssten zu wenig über die Epoche des Nationalsozialismus; sie seien mit der Geschichte der DDR nicht hinreichend vertraut; sie sollten mehr regionalhistorische Inhalte behandeln, usw. Ferner fordern viele gesellschaftliche Gruppen die stärkere Berücksichtigung ihrer Geschichte bzw. ihrer Anliegen im Geschichts­unterricht ein.

Das alles ist prinzipiell nachvollziehbar. Doch betonen die politischen Entscheidungsträger die Wichtigkeit historischer Bildung zumeist nur sonntags. Politikerinnen und Politiker bedienen sich der Bezüge auf den Geschichtsunterricht situativ, wenn es in den Rahmen passt. So finden sich Appelle zur Stärkung der historischen Bildung vorzugsweise in Gedenkreden. Im Alltag dominieren dann hingegen schnell wieder Forderungen und Erwartungen von Interessengruppen, die sich möglichst passgenau für die Berufswelt vorbereitete Absolventinnen und Absolventen wünschen.

Der Niedersächsische Geschichtslehrerverband legt zur Wahl des Niedersächsischen Landtages am 15. Oktober 2017 dieses Positionspapier vor, in dem er seine Erwartungen an die Politik darlegt. Diesen Erwartungen stellt er die folgenden Feststellungen voran.

Geschichtsunterricht ist unentbehrlich.

Geschichte hat seit jeher einen festen Platz im schulischen Fächerkanon. Im Unterricht des Sekundarbereichs I ist es Kurzzeitfach, im Unterricht der Oberstufe beliebtes, in Niedersachsen vierthäufigstes Prüfungsfach. Gerade die Phänomene moderner Beschleunigung lassen die Vergewisserung über eigene und fremde Vergangenheiten als unabdingbar erscheinen.

Geschichtsunterricht lehrt historisches Denken.

Im Gegensatz zu kurzfristigen Forderungen des politischen Alltags verfolgt der Geschichtsunterricht langfristige Ziele: Der Aufbau von Geschichtsbewusstsein sensibilisiert Schülerinnen und Schüler für die historische Gewordenheit sozial und kulturell vorfindlicher Wirklichkeit. Das bedeutet zugleich: Wirklichkeit wird als veränderlich – und veränderbar – erfahren. Hieraus resultiert die Aufforderung zur demokratischen Mitgestaltung. Vom Lern- und Paukfach alter Schule, als das er in den Köpfen vieler Menschen immer noch existiert, hat sich moderner Geschichtsunterricht weit entfernt. Er vermittelt Kenntnisse und Fähigkeiten, um sich auch in zukünftigen Anforderungssituationen unter Rückgriff auf die Vergangenheit in der Gegenwart orientieren zu können.

Geschichtsunterricht begleitet die Persönlichkeitsentwicklung.

Die traditionelle Zweistündigkeit des Faches ist durch die Rückkehr zu G 9 massiv in Frage gestellt. Zwar ist das Fach in der gymnasialen Oberstufe akzeptabel aufgestellt; doch in der Stundentafel der Sekundarstufe I des Gymnasiums klafft in den Jahrgängen 7 bis 9, in denen es einstündig, d.h. epochal unterrichtet wird, eine erhebliche Lücke. Dadurch dass fast die Hälfte der Unterrichtsstunden bis zur zehnten Klasse in die Jahrgänge 5 bis 6 gelegt wurde, wird eine Infantilisierung des Faches begünstigt. Das mindert die Chancen des Faches, zur Entwicklung eines vertieften Geschichtsbewusstseins beizutragen, wie es nicht zuletzt von politischen Entscheidungsträgern immer wieder eingefordert wird.

Geschichte ist ein anspruchsvolles Fach.

Im Gegensatz zu anderen Fächern findet das Fach Geschichte seine Gegenstände nicht in der Alltagswirklichkeit vor, sondern es muss sie mithilfe von Quellen und Überresten zunächst (re-)konstruieren. Das ist anspruchsvoll – nicht nur für Schülerinnen und Schüler, sondern auch für die Unterrichtenden. Hierzu bedarf es fachlich kompetenter Lehrerinnen und Lehrer.

Geschichte ist ein eigenes Fach.

Als eigenes Fach bzw. als eigenen Denkstil mit besonderen Fragestellungen und Methoden der Erkenntnisgewinnung lernen nur die Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums bzw. des Gymnasialzweigs der Ober- und der Kooperativen Gesamtschule das Fach Geschichte kennen. In den anderen Schulformen (Haupt-, Real-, Oberschule, Integrierte Gesamtschule) wird Geschichte im Sekundarbereich I zumeist in einem Integrationsfach vermittelt, das vielfach fachfremd erteilt wird. Das hat notwendig Qualitätseinbußen zur Folge.

Aus diesen Feststellungen leitet der NGLV die folgenden sechs Forderungen ab:

1. Geschichtsunterricht darf ausschließlich allgemeinen Bildungszielen dienen.

Der Geschichtsunterricht ist Bestandteil einer umfassenden Bildung. Hierzu leistet er einen spezifischen fachlichen Beitrag. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass die Lehrpläne des Geschichtsunterrichts zunehmend von außerfachlichen Erwartungen in Dienst genommen werden. Zu nennen sind hier vor allem die Medienbildung und die Berufsorientierung. Geschichtsunterricht ist per se die beste Form der Medienbildung: Durch Einüben quellenkritischer Fragen und Haltungen werden die Schülerinnen und Schüler zur Skepsis gegenüber medial präsentierten Inhalten angeleitet.

2. Geschichte muss als Fachunterricht im Sekundarbereich I in allen Schul­formen erteilt werden.

Es ist nicht einzusehen, dass nur Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums fundierten, fachlich klar definierten Geschichtsunterricht in der Sekundarstufe I erhalten. Dies mindert nicht nur die Chancengleichheit der Schülerinnen und Schüler anderer Schulformen beim Übergang in die gymnasiale Oberstufe. Die Schlechterstellung der nichtgymnasialen Schulformen in dieser Hinsicht widerspricht auch der parteiübergreifend anerkannten Bedeutung und Wichtigkeit historischer Bildung.

3. Geschichtsunterricht muss auch im Sekundarbereich I kontinuierlich erteilt werden.

Die dreijährige Ausdünnung in der aktuellen Stundentafel I an Gymnasien führt praktisch zu Geschichtsunterricht in zwei Blöcken: Einem Block in den unteren Jahrgängen (5 und 6) sowie ab Klasse 10. Eine flankierende Begleitung der intellektuellen Reifung in den Jahren der Hochpubertät kann dagegen nur lückenhaft stattfinden. Noch schlechter steht es um das Zeitfenster für die Behandlung historischer Themen an Integrierten Gesamtschulen sowie an Haupt-, Real- und Oberschulen.

4. Geschichtsunterricht darf nur von Fachleuten erteilt werden.

Kollegial erarbeitete Unterrichtskonzepte können individuelle persönliche Expertise und Kom­petenz zwar bereichern, aber nicht ersetzen. Dauerhaft fachfremd erteilter Unterricht im Rahmen eines Integrationsfaches schwächt die historische Bildung.

5. Die Unterscheidung in schulformspezifische Lehrämter muss bestehen bleiben.

Kompetentes Unterrichten erfordert kompetente Lehrerinnen und Lehrer, die die jeweiligen Besonderheiten von berufs- und studienvorbereitender Bildung souverän beherrschen. Daher müssen die schulformspezifischen Lehrämter erhalten bleiben. Eine Stufenlehrerausbildung würde den fachlichen und pädagogischen Erfordernissen der beiden unterschiedlichen Zielsetzungen von Unterricht nicht gerecht.

6. Die Ausbildungsdauer der Referendarinnen und Referendare muss wieder von 18 auf 24 Monate verlängert werden.

Die Erfahrung der Lehramtsausbildung zeigt, dass 18 Monate vielfach nicht ausreichen, um unvermeidliche fachliche Defizite aus der ersten Phase zu kompensieren und den besonderen Denkstil des Geschichtsunterrichts sicher zu erlernen. Daher sollte die 2010 eingeführte Verkürzung des Referendariats wieder rückgängig gemacht werden. Niedersachsen würde damit ein bundesweit zur Kenntnis genommenes Zeichen setzen, dass ihm die sachgerechte Ausbildung seiner Lehrkräfte – und damit die Bildung seiner Schülerinnen und Schüler – am Herzen liegt.

Für den Vorstand des Niedersächsischen Geschichtslehrerverbandes

Dr. Johannes Heinßen (Stade)

Dr. Axel Ehlers (Hannover)

Dr. Hans-Joachim Müller (Delmenhorst)

25.9.2017