Niedersächsisches Abitur mit einem Jahr Geschichtsunterricht?
Geschichte ist kein Abwahlfach!
Der Niedersächsische Geschichtslehrkräfteverband wendet sich gegen den Plan des niedersächsischen Kultusministeriums, Geschichtsunterricht in der Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe zur Disposition zu stellen. Die geplante Oberstufenreform gefährdet die historische Bildung in Niedersachen. Wenn das Fach Geschichte in der geplanten Einführungsphase zum (Ab-)Wahlfach degradiert würde, würde ein Teil der niedersächsischen Abiturientinnen und Abiturienten die Schule ohne nennenswerte historische Bildung auf Abiturniveau verlassen. Dagegen wehren wir uns und führen folgende Argumente an:
- Historische Bildung ist unverzichtbarer Bestandteil der Allgemeinbildung.
Historische Bildung ist unverzichtbarer und unbestrittener Bestandteil der Allgemeinbildung, wie sie in § 2 des Niedersächsischen Schulgesetzes skizziert wird.[1] Geschichte zu kennen heißt, sich selbst und die Gesellschaft besser zu verstehen. Es ist Aufgabe des allgemeinbildenden Schulwesens, jungen Menschen historische Orientierung zu ermöglichen. Wenn das Fach in der Oberstufe kaum noch belegt werden muss, fällt ein wichtiger Teil der Allgemeinbildung der Abiturientinnen und Abiturienten weg.
- Historische Bildung ist Teil der politischen Bildung.
Abiturientinnen und Abiturienten sollen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger sein, die die Demokratie, ihre Werte und Institutionen wertschätzen. Dies gelingt nur, wenn man um ihre Geschichte, ihre Errungenschaften, aber auch ihre Gefährdungen weiß. Man erkennt, dass die Gegenwart das Ergebnis unzähliger Entscheidungen und Kämpfe ist und dass ihr Bestand keineswegs garantiert ist. Historisch Gebildete nehmen die Gesellschaft darum differenzierter wahr; sie sind mündiger in der Beurteilung aktueller Probleme und wissen, dass Demokratie von ihrer eigenen aktiven Beteiligung abhängig ist. Hinter dem Geschichtsunterricht steht aber keine mächtige Lobby. Daher muss der Staat selbst Sorge tragen, dass historische Bildung stattfinden kann.
- Historische Bildung ist Medienbildung.
Im Geschichtsunterricht werden Schülerinnen und Schüler dafür sensibilisiert, dass Informationen nicht kritiklos übernommen werden dürfen. Sie erlernen systematisch den Umgang mit unterschiedlichen Quellengattungen, entwickeln die Bereitschaft und schärfen ihre Fähigkeit, mit Medien unterschiedlichster Art kritisch umzugehen. Quellenkritik ist die zentrale Methode historischen Forschens. Geschichtsunterricht ist darum Medienbildung. Er immunisiert gegen Fake News.
- Höhere Jahrgänge profitieren besonders vom Fach Geschichte.
Würde die bislang bestehende Belegungsverpflichtung für Geschichte in der Einführungsphase entfallen, würde der Schwerpunkt des an niedersächsischen Gymnasien in der Mittelstufe stattfindenden Geschichtsunterrichts in den Jahrgängen 5 und 6 liegen, während er in den Jahrgängen 7–9 nur einstündig (epochal) erteilt wird. Der Geschichtsunterricht macht aber Angebote für alle Jahrgangsstufen. In den oberen Jahrgängen können diese naturgemäß komplexer ausfallen.
- Abitur mit einem Jahr Geschichtsunterricht darf es nicht geben.
An Schulen mit Integrationsfächern ist die spezifische Fachlichkeit der historischen Bildung nicht gesichert. Schülerinnen und Schüler, die zuvor im Integrationsfach „Gesellschaftslehre“ unterrichtet wurden, lernen erst in der Einführungsphase Geschichte als eigenständiges Fach kennen. Sie haben also zum Zeitpunkt, an dem sie das Fach abwählen können, keine genaue Vorstellung von seinen Inhalten und Methoden. Wählen sie Geschichte im Blindflug im 11. Jahrgang ab, ohne jemals Geschichtsunterricht gehabt zu haben, bleibt aufgrund der derzeitigen KMK-Vorgaben noch eine Belegungsverpflichtung von einem Jahr in Jahrgang 12 oder 13. Das ist dann das einzige Jahr, in dem sie Geschichtsunterricht haben werden.
Wir fordern daher:
Geschichtsunterricht muss in der Einführungsphase
der gymnasialen Oberstufe (Jahrgang 11) Pflichtfach bleiben!
[1] „Die Schule soll im Anschluss an die vorschulische Erziehung die Persönlichkeit der Schülerinnen und Schüler auf der Grundlage des Christentums, des europäischen Humanismus und der Ideen der liberalen, demokratischen und sozialen Freiheitsbewegungen weiterentwickeln.“ (§ 2 NSchG (1))
Eine PDF-Version dieser Presseerklärung finden Sie HIER.
Hintergrundinfos zum Geschichtsunterricht in Niedersachsen finden Sie HIER.