NGLV ab 2022 4 zu 3

Stellungnahme zu den Erlassentwürfen „Die Arbeit in der HS/RS/OBS“, Mai 2026

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens für die neuen Erlasse zur Arbeit in der Haupt-, Real- und Oberschule hat der NGLV eine Stellungnahme abgegeben. Sie lautet wie folgt:

Der Niedersächsische Geschichtslehrkräfteverband bezieht zu Kapitel 3.3 der drei Erlasse wie folgt Stellung:

Indem für den Schulvorstand der Freiraum geschaffen wird, die drei Fächer Erdkunde, Geschichte und Politik in den Jahrgängen 5-8 zum Fach Gesellschaftslehre zu vereinen, wird dieses Fach nun auch an Haupt-, Real- und Oberschule möglich. Auch wenn seiner Einführung der Beschluss des Schulvorstandes vorgelagert ist, möchten wir die Bedenken, die wir seit Jahren in dieser Diskussion vorbringen, auch in diese Anhörung einfließen lassen.

Gesellschaftslehre verfolgt nach Aussage ihrer Befürworter das Ziel, den Lernenden ein integriertes und handlungsorientiertes Curriculum anzubieten, das lebensnahe Bezüge herstellt und sich weniger an den fachlichen Traditionen der Einzelfächer als am lernenden Subjekt orientiert. Häufig wird dies mit der Formel beschrieben, man unterrichte „Schüler, nicht Fächer“.

  1. Die Realität des Faches ist das geltende Kerncurriculum. Es besteht aus thematisch eng geführten, den Fächerübergriff gezwungen herbeiführenden Unterrichtseinheiten, die faktisch normative Vorgaben darstellen, disziplinäre Strukturen fragmentarisieren und Lehrende wie Lernende in einer außerordentlichen Weise bevormunden. Eine ernste Subjektorientierung oder ein wahrhaft die Disziplinen integrierender Unterricht ist unter diesen Bedingungen nicht möglich. Es ist also kein Wunder, dass das Curriculum bei vielen Unterrichtenden auf erhebliche Kritik stößt.
  2. Aus Sicht der weiterführenden Schulen muss gesagt werden: Gesellschaftslehreunterricht stellt eine Bürde für die Schülerinnen und Schüler dar; denn der Übergang in den Fachunterricht der gymnasialen Oberstufe ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Ihre Leistungen fallen entsprechend in den Abiturprüfungen schlechter aus. An klassischen Schülerwettbewerben, z. B. dem Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten, beteiligen sich Schülerinnen und Schüler des Faches Gesellschaftslehre selten.
  3. Es gibt keine Lehramtsausbildung und keine Didaktik für dieses Fach. Gesellschaftslehre wird daher zwangsläufig zumindest in Teilen fachfremd unterrichtet, was sich negativ auf die Qualität des Unterrichts auswirkt. Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Problemlagen ist dies höchst fahrlässig. Denn gerade die B-Fächer liefern diejenige Orientierung, die heutzutage erforderlich ist, um Resilienz gegenüber den allfälligen demokratiefeindlichen Zumutungen der modernen Medienlandschaft zu entwickeln und Demokratiebildung zu fördern. Geschichte, Erdkunde und Politik befähigen die Lernenden auf je unterschiedliche Weise zur politischen Mündigkeit – zumindest so lange, wie sie von Lehrkräften unterrichtet werden, die durch ihre Ausbildung für die Qualität des Unterrichts bürgen können. Daher setzen wir uns nachdrücklich für einen kompetent erteilten Fachunterricht ein.
  4. Es ist zu befürchten, dass die Freigabe der Fächerintegration in den Jahrgängen 5–8 weniger aus didaktisch-pädagogischen Gründen getroffen wird, sondern aus solchen der Personalplanung. Das hat erhebliche Konsequenzen sowohl für die Schülerinnen und Schüler als auch für die Lehrkräfte. Zielführender wäre es, den Kolleginnen und Kollegen den Einsatz in den Fächern zu ermöglichen, für die sie qualifiziert sind und in denen sie besondere fachliche Sicherheit besitzen. Dies ist die wirksamere Form der Schülerorientierung

Wir begrüßen, dass die Einführung des Faches in den Jahrgängen 9–10 erst nach einer Beratung stattfinden soll, und erkennen hierin eine sinnvolle Maßnahme, um zu verhindern, dass Absolventen des Faches Gesellschaftslehre an den weiterführenden Schulen einen Praxisschock erleiden. Wir halten es jedoch aus den obengenannten Gründen für konsequent, das Fach Gesellschaftslehre an allen Jahrgangsstufen der drei Schulformen nicht einzuführen.

Horneburg, 19.5.2026

gez. Johannes Heinßen