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Zentrale Herbsttagung, Hannover, 10.11.2016

Wie in jedem Jahr trafen sich niedersächsische Geschichtslehrerinnen und –lehrer am 10.11.2016 in Hannover zur Zentralen Herbsttagung des NGLV. Erstmals fand sie im Kulturzentrum Pavillon, in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofes statt. Das Tagungslokal erwies sich als Glücksfall, da seine Weitläufigkeit den rund 100 Kolleginnen und Kollegen beste Bedingungen für einen regen Gedankenaustausch bot und auch den Verlagen – erschienen waren Buchner, Klett und Westermann  ̶  eine entspannte Präsentation ihrer Buchausstellungen ermöglichte.
Traditionell widmeten sich die Vorträge des Vormittags aktuellen Themen des Zentralabiturs. PD Dr. Stephan Scholz (Oldenburg) sprach über „Flucht und Vertreibung in der deutschen Erinnerungskultur“. Er begann mit einem Rückblick auf das Jahr 2015. Damals sei in den Medien häufig der Vergleich zwischen den Syrien-Flüchtlingen und der Fluchterfahrung Deutscher nach 1945 gezogen worden. Visuelle Vergleiche (Bildkombinationen) hätten ihn eindrucksvoll illustriert. Der Anteil ehrenamtlicher Helfer in der Flüchtlingskrise, die einen eigenen familiären Migrationshintergrund infolge von Flucht oder Vertreibung aufzuweisen hatten, sei signifikant höher gewesen als der gesellschaftliche Durchschnitt. Insofern sei die  Willkommenskultur des Jahres 2015 auch Folge der Erinnerung an die deutsche Zwangsmigration gewesen. Die Grundlagen für die Offenheit gegenüber Flüchtlingen seien also mit dem Erinnern an die eigene Geschichte verbunden. Diese seien zum Teil erst in den letzten Jahren gelegt worden. Der nationale Gedenktag für die Opfer von  Flucht und Vertreibung, den Bundespräsident Gauck im Jahre 2014 eingeführt hat und der am 20.6.2015 erstmals begangen wurde, sei von der Idee getragen, die Erinnerung an die eigene Vergangenheit im  Zeichen der Gegenwart stattfinden und Empathie durch wechselseitige Bezugnahmen entstehen zu lassen. Selbst der Bund der Vertriebenen, traditionell Vergleichen abgeneigt, fand sich zum „Schicksalsvergleich“ bereit. Das sei ein neues Phänomen gewesen, das in den neunziger Jahren noch völlig unüblich gewesen wäre. Seinen Ursprung habe es in den erinnerungskulturellen Wandlungen seit der Jahrtausendwende, als sich eine einfühlende Interpretation durchsetzte. Die bis dato dominierenden historischen Kontexte verloren im Zeichen des „Jahrhunderts der Flüchtlinge“ und seiner opferzentrierten Erinnerungskultur an Bedeutung. Damit verbunden war die Bereitschaft zur Identifizierung mit den Flüchtlingen und zum Schicksalsvergleich.
Scholz zeichnete daraufhin die Entwicklungslinien nach. Im geteilten Deutschland habe es zwei Erinnerungskulturen und -politiken nebeneinander gegeben. In der Bundesrepublik habe lange Zeit der Friedensvertragsvorbehalt gegolten; der Verlust der Ostgebiete wurde daher, insbesondere in der CDU/CSU und im BDV nicht akzeptiert. Die DDR hingegen hatte die Oder-Neiße-Grenze bereits 1950 als „Friedensgrenze“ anerkannt. Man möge sich aber davor hüten, in der DDR ein komplettes Fehlen des Erinnerns an die deutsche Zwangsmigration zu unterstellen. Diese fand dort in Film und Literatur häufig statt.
In systematischer Hinsicht unterschied Scholz drei Ebenen von Erinnerungsakteuren: Die Mikroebene finde sich im individuellen und familiären mündlichen oder schriftlichen Erinnern. Die Mesoebene werde lokal und regional betrieben und von Landsmannschaften oder kommunalen Partnerschaften getragen. Die Makroebene schließlich erstrecke sich auf die gesamte Gesellschaft. Ihre Träger seien der Staat, die Kirchen sowie die Vertriebenenverbände. Quer dazu fänden sich Erinnerungsmilieus, gewissermaßen Subkulturen einer multierinnerungskulturellen Gesellschaft. Sie pflegten unterschiedliche Erinnerungen und hätten dabei zumeist nur die eigene Subkultur im Blick. Scholz entschied hier zwischen den Betroffenen, der Integrationserzählung, den deutschlandpolitischen Zielsetzungen sowie den Historikern, die eine nationale Identität forderten. Heute stehe die Historisierung der vierten Ebene auf der Tagesordnung. Sie skizzierte Scholz im Folgenden.
In der DDR waren Flüchtlinge und Vertriebene offiziell „Umsiedler“, deren Schicksal eher zukunfts- denn vergangenheitsorientiert gedacht und beschrieben wurde. Erinnerung auf der Mesoebene war nicht möglich, die Schulbücher vertraten die These von einem notwendigen Akt der Friedenserziehung. Freiräume ergaben sich in Literatur (z.B. Ursula Höntsch, Wir Flüchtlingskinder) und Film (z.B. Wege übers Land, 1968). In der Bundesrepublik gab es zwar keine staatlichen Vorgaben, wohl aber Diskursregeln. Daher erschien z.B. Leonie Ossowskis Roman „Stern ohne Himmel“ (1958), der sich mit der Judenverfolgung auseinandersetzt, zunächst in der DDR und erst in den achtziger Jahren in der Bundesrepublik, als sich die westdeutsche Erinnerungskultur bereits gewandelt hatte.
In den fünfziger und sechziger Jahren hielt die westdeutsche Politik am Anspruch auf die Ostgebiete fest. Ihr Ziel war die Sammlung der westdeutschen Gesellschaft hinter dieser Forderung. Es herrschte insofern ein Primat der Grenzfrage. Zu diesem Zweck wurden Zeitzeugenberichte in der mehrbändigen Ausgabe der „Dokumentation der Vertreibung“ (1953-1962) gesammelt. Die dort gebündelten Berichte sollten als Grundlage für zukünftige territoriale Ansprüche auf einer Friedenskonferenz dienen. Zugleich sah man die eigene Schuld am und im Krieg durch das Opfer der Vertriebenen getilgt.
Ab Mitte der sechziger Jahre begann sich die Ahnung durchzusetzen, dass die Ostgrenze wohl endgültig sei; zugleich wandte sich die Erinnerungskultur den Tätern zu, sodass Flucht und Vertreibung verstärkt im Zusammenhang mit den NS-Verbrechen gesehen wurden. Der Warschauer Vertrag von 1970 hinterließ eine zerklüftete, gebrochene Erinnerungslandschaft in Deutschland; die Zwangsmigration wurde ein „umkämpfter Erinnerungsort“. Das bisherige Opfernarrativ und die Grenzfragen waren fortan für kritische Teile der Gesellschaft kontaminiert. Daran konnte auch die Aufwertung der Vertriebenenverbände durch die Regierung Kohl in den achtziger Jahren nichts ändern. Auch literarisch wurde der Stoff jetzt über das Opfernarrativ hinaus bearbeitet (z.B. Siegfried Lenz, Heimatmuseum); die Erinnerungskonflikte wurden thematisiert. Zum Zeitpunkt der Wiedervereinigung gab es daher in der Bundesrepublik bereits eine vielgestaltige Erinnerungslandschaft.
Auf den Verlust ihrer Legitimation reagierten die Vertriebenenverbände zunächst desorientiert, entdeckten aber bald die Erinnerungskultur für sich und bemühten sich, ihr eigenes Geschichtsbild zum nationalen Gedächtnis aufzurüsten.
Der Wegfall der Grenzfrage erfolgte vor dem Hintergrund der Europäisierung des Themas. Dessen Katalysator waren insbesondere Jugoslawien- und Kosovo-Krieg. Von hier aus entstand das Narrativ eines Jahrhunderts der „ethnischen Säuberungen“. Diese Neuthematisierung konnte jetzt dank politischer Unbedenklichkeit nach dem Wegfall des Ost-West-Gegensatzes erfolgen. Die hierauf entstehenden Erzählungen ähnelten vielfach den Opfernarrativen der fünfziger Jahre. Insbesondere das Schicksal von Frauen und Kindern als Opfer rückten so wieder in den Vordergrund; Opfer der Nationalsozialisten und der Roten Armee konnten gleichermaßen in den Blick genommen werden. Dabei kam gelegentlich auch der Verdacht auf, dass es sich dabei um Marketingstrategien handelte.
2008 beschloss die Große Koalition eine zentrale Gedenkstätte für die Opfer von Flucht und Vertreibung. Der nationale Gedenktag seit 2015 knüpft an einen universellen Menschenrechtsdiskurs an. Er eröffnet eine einfühlende, empathische Perspektive auf Kriegsflüchtlinge.
Anschließend wandte sich Scholz den Perspektiven und Potenzialen des Themas zu. Von den vielen historischen Vergleichen 2015 sei 2016 wenig übrig geblieben: Die Vertriebenenverbände hätten sich wieder auf die Einmaligkeit des Geschehens ab 1945 zurückgezogen und lehnten den Vergleich mit den aktuellen Migrationsphänomen ab, indem sie Zwangscharakter und gemeinsame nationale Zugehörigkeit als Alleinstellungsmerkmale der Vertreibung Deutscher in Anspruch nähmen. Auch fremdenfeindliche Gruppen suchten Vergleiche zu unterbinden, um empathische Anteilnahme am Schicksal der aktuellen Flüchtlinge zu verhindern.
Scholz leitete daraus die Forderung ab, die Opfergeschichte der deutschen Zwangsmigration zu historisieren. Dies könne zum einen durch die Engführung mit dem historischen Kontext des Zweiten Weltkrieges geschehen: Sie fördere zutage, dass von einer Kollektivunschuld keine Rede sein könne; dass Rache und Vergeltung keineswegs das Hauptmotiv der Zwangsumsiedlungen gewesen seien, sondern vielmehr die Erfahrung, wie der NS deutsche Minderheiten für territoriale Forderungen instrumentalisiert habe. Ferner dürften auch die zahlreichen nichtdeutschen Flüchtlings- und Vertriebenenschicksale während des Zweiten Weltkrieges nicht vergessen werden.
Das Aufgehen des Themas in einer europäischen Migrationsgeschichte erfordere einen Längsschnitt der Migrationserfahrungen. Dessen Ergebnis werde sein, dass Migration zu jeder Zeit historische Normalität gewesen sei.
Publikationen von Scholz zu diesem Thema sind online bei der bpb und unter www.zeithistorische-forschungen.de verfügbar.

Den zweiten Vortrag des Vormittags hielt Professor Dr. Jörg Hackmann (Stettin/Greifswald). Er widmete sich dem neuen Wahlpflichtmodul zur Nationalstaatsbildung im Vergleich. Die Möglichkeit eines Vergleichs zog Hackmann einleitend in Zweifel. Zu unterschiedlich seien die deutsche und die polnische Geschichte hinsichtlich ihrer Voraussetzungen und ihres Verlaufes. Der polnische Staat, eine Adelsrepublik mit starker ständischer Repräsentation, habe seinen Charakter als Großreich in den Teilungen Polens von 1772 bis 1795 verloren. Seither stand die Frage der Wiederherstellung Polens auf der Tagesordnung – länger als in Deutschland, wo die Reichsgründung sie 1871 ad acta legte. Von der napoleonischen Herrschaft erhofften sich die Polen eine Restitution und kämpften auf französischer Seite. Das 1815 entstandene Kongresspolen deckte sich nicht mit den Gebieten der polnischen Nation, die auch die an Russland gefallenen Ostgebiete umfasst hatten. Der russische Zar, vorgesehen als polnischer König eines Verfassungsstaates Polen, löste die auf dem Wiener Kongress gegebenen Versprechen jedoch nicht ein und baute sie nach 1822 sogar aus Angst vor Verschwörungen ganz ab. Im polnischen Novemberaufstand 1831/31 wurde der Zar als König von Polen abgesetzt. Nach dessen kompromissloser Niederschlagung zogen polnische Offiziere, unter Umgehung des preußischen Staatsgebietes, durch Deutschland ins Exil nach Frankreich. In Paris bildete sich die größte polnische Auslandsgemeinde. In Preußen entstand das später in die Provinz Posen überführte Großherzogtum Posen unter seinem Statthalter Anton Radziwiłł, der für die Anpassungsbereitschaft der polnischen Elite steht.
In den dreißiger und vierziger Jahren verband polnisches Restitutions- und deutsches Konstitutionsstreben eine Interessengemeinschaft in Richtung auf demokratische Forderungen. Sie gipfelte angesichts der polnischen Flüchtlinge in einer regelrechten Polenbegeisterung. Auch auf dem Hambacher Fest wurde die polnische Fahne gezeigt, wenn auch nicht im Festzug, sondern nur an der Burg selbst. Einen letzten Höhepunkt erlebte die Sympathie anlässlich der Polenprozesse in Berlin-Moabit 1847 gegen Anführer des gescheiterten Aufstandes unter Ludwik Mierosławski. 1848 wurden die Berliner polnischen Gefangenen denn auch während der Revolution befreit.
Zum jähen Bruch führte die Paulskirchen-Debatte um die Polenfrage im Sommer 1848. Fortan gewannen antipolnische, nationalistische Argumente an Resonanz. Die Jahre von 1848 bis 1871 sind daher von einer Auseinanderentwicklung gekennzeichnet. Als Schlüsselphase müssen die Jahre von 1863 bis 1871 angesehen werden. Der Januaraufstand 1863 forderte ein Zurück zu 1815, mündete aber in innenpolitische Auseinandersetzungen zwischen konservativen und progressiven Parteien. In der Alvenslebenschen Konvention von 1863 stellten Preußen und Russland Einvernehmen über die Niederschlagung des Aufstandes her. Diese nationale Erniedrigung wurde in der polnischen Kunst vielfach verarbeitet.
Unterdessen entwickelten sich die einzelnen Teile Polens unter den drei unterschiedlichen Herrschaften verschieden. Galizien, der österreichische Teil, erhielt nach der österreichischen Niederlage 1866 eine umfassende Autonomie. Seine Loyalität zum österreichischen Kaiser ermöglichte dort Veränderungen. Nur dort wurden auch Nationaldenkmäler errichtet (Grunwald-Denk­mal in Krakau 1910), während z.B. Warschau weitgehend russifiziert wurde. Die Germanisierungspolitik in den polnischen Gebieten unter preußischer Herrschaft schuf viel Verbitterung. Illegale polnische Einwanderer wurden ausgewiesen, Land polnischer Adliger auf- und an deutsche Bauern weiterverkauft. Eindrucksvoll brachte eine Postkarte 1908 die nationale Problematik auf den Punkt: Die Bilder polnischer Abgeordneter suggerierten ein polnisches Parlament – doch die Abgeordneten gehörten drei verschiedenen Parlamenten an.
Die im Vergleich zum Westen viel mobilere Ostfront des Ersten Weltkrieges brachte es mit sich, dass im polnischen Nationsgebiet große Kriegszerstörungen zu beklagen waren. Als 1916 das Königreich Polen auf deutsche Veranlassung gegründet wurde, geschah dies vor allem, um sich der Loyalität polnischer Soldaten zu versichern. Tatsächlich waren diese auch wesentlich folgsamer als Soldaten aus Elsass-Lothringen. Fragen nach Grenzen, Regierung und König blieben vorerst offen. Die Niederlage Deutschlands 1918 und die Vertreibung deutscher Offizieller hatte Einfluss auf die harte deutsche Besatzungspolitik nach 1939.
Die Gründung des polnischen Staates nach dem Ersten Weltkrieg vollzog sich unter den Bedingungen der Gegnerschaft der beiden bedeutendsten Politiker, des panslawistisch orientierten Roman Dmowski und des eher russlandfeindlichen Marschalls Jósef Piłsudski.
Hackmann subsummierte seine Ausführungen unter dem Gegensatzpaar von Verflechtung und Entflechtung. Erstere habe es auf dem Gebiet der politischen Eliten gegeben; gemeinsame „organische Arbeit“ habe in einer Art Graswurzelbewegung, z. B. durch Vereinsgründungen, hier wie dort auf die parlamentarische Repräsentation hingearbeitet. Auch  die Rolle der Juden lohne einen näheren Blick. Ferner habe es Migrationen in beide Richtungen gegeben. Neben der bekannten Einwanderung polnischer Arbeiter ins Ruhrgebiet sei die Textilindustrie von Łodź im Wesentlichen von Deutschen aufgebaut worden.
Entflechtungen seien durch den nationalen Antagonismus ab 1848 entstanden, die ihre Fortsetzung in der Ostmarkenpolitik des Kaiserreichs und den Grenzfragen nach dem Ersten Weltkrieg gefunden hätten. Mit dieser Phase sei eine Reihe nationaler Erinnerungsorte verbunden.

Nach einer einstündigen Mittagspause ehrte Dr. Martin Stupperich, Ehrenvorsitzender des NGLV und Kuratoriumsvorsitzender der Henning von Burgsdorff Stiftung den ersten und einzigen Preisträger des Jahrespreises 2016 der Stiftung. Preisträger ist OStR Olaf Bröcker (Gymnasium Antonianum Vechta). Er wurde ausgezeichnet für ein fächerübergreifendes, in eine Publikation („Brücken bauen“) mündendes Projekt im Rahmen eines Seminarfaches. Schülerinnen und Schüler hatten darin das impulsgeleitete literarische Schreiben angewandt. Die Jury war der Auffassung, dass es Bröcker gelungen war, das Geschichtsbewusstsein seiner Lernenden differenziert, gegen die Gefahr einer semantischen Vereinfachung zu entwickeln. So konnte das wohlfeile Täter-Opfer-Schema im Umgang mit dem NS nachhaltig durchbrochen werden.
Der weitere Nachmittag widmete sich traditionell Themen der schulischen Praxis. Professor Hackmann konkretisierte seinen Vormittagsvortrag in einem Workshop. Er nahm noch einmal dezidiert Stellung zum verlangten Vergleich der Nationalstaatsbildung. In der Forschung sei der früher besonders von der Bielefelder Strukturgeschichte vorgenommene Vergleich nicht mehr hoch im Kurs. Für das Thema der Nationalstaatsbildung Deutschlands und Polens hielt er den Vergleich nicht nur aufgrund der unterschiedlichen Chronologie für problematisch, da ein Vergleich bei den vielen Beziehungen, die beide Länder in der Zeit hatten, sehr schwierig sei. Besser sei es die Beziehungen, die gegenseitigen Verflechtungen und Entflechtungen, zu untersuchen. Nur bei einzelnen Aspekten wie z.B. der nationalen Mythenbildung in Denkmälern und Bildern könne man auf abstrakterer Ebene einen sinnvollen Vergleich herstellen. Auf die Frage, ob nicht ein didaktischer Zugang auf der Basis des polnischen Nationalismus der Gegenwart zum Thema führen konnte, reagierte er sehr zurückhaltend. Dmowski und Piłsudski würden heute in Polen trotz ihrer völlig unterschiedlichen Konzeptionen recht undifferenziert wahrgenommen. Besser sei es, vom Thema „Flucht und Vertreibung“ zum Thema der polnischen Nationalstaatsbildung vorzudringen. Da dies in dem vorigen Semester gerade erst unterrichtet worden sei, leuchtete dieser Vorschlag vielen Anwesenden ein. Herr Hackmann gab noch wichtige Literaturtipps.
Dr. René Mounajed, stv. Schulleiter der IGS Roderbruch und Verbandsmitglied, moderierte einen Workshop zur Situation des Geschichtsunterrichts an den Integrierten Gesamtschulen (s. dazu den gesonderten Bericht unten).
Ulrike Friese schließlich bot ein Forum an, um die Umsetzung des neuen Kerncurriculums für den Sekundarbereich I mit Kolleginnen und Kollegen anderer Schulen zu diskutieren. Deutlich wurde dabei, dass es viele ähnliche Erfahrungen gibt (Unzulänglichkeiten des epochalen Unterrichts, dramatische Veränderung der Leistungsfähigkeit der Schülerschaft), die aber vor Ort unterschiedlich gelöst werden. Vielfach haben die Schulen im Rahmen ihrer Eigenverantwortlichkeit Veränderungen der Stundentafel vorgenommen. Damit kann epochaler Unterricht (der im Doppelstundenmodell unvermeidlich ist) vermieden werden um den Preis längerer Intervalle, in denen gar kein Geschichte unterrichtet wird. Herausforderung ist und bleibt der Unterricht in den Jahrgangsstufen 5 und 6. Hier gibt es viele Beispiele großen pädagogischen und fachdidaktischen Engagements, um die jungen Schülerinnen und Schüler angemessen und anregend zu beschulen.
Abschließend tagte die ordentliche Mitgliederversammlung des NGLV.

Geschichtsunterricht an der Integrierten Gesamtschule – Workshop 2

Das Integrationsfach Gesellschaftslehre ist an den Integrierten Gesamtschulen „nicht wegzudenken“, wie Dr. René Mounajed im Workshop über den Geschichtsunterricht an den IGSen einleitend ausführte. Neun Teilnehmerinnen und Teilnehmer lauschten seinem Impulsreferat, an das sich eine lebhafte Diskussion anschloss. Der Referent, selbst Mitglied im NGLV, ist stellvertretender Schulleiter an der IGS Roderbruch in Hannover. Bei Michael Sauer wurde der ausgebildete Gymnasiallehrer über ein geschichtsdidaktisches Thema promoviert. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Fachleitern, Lehrerinnen und Lehrern an Gesamt- und Oberschulen, Referenda­ren sowie Gymnasiallehrkräften zusammen.
Gesellschaftslehre verbindet die Fächer Geschichte, Politik und Erdkunde in den Jahrgängen 5 bis 10 zu einem gemeinsamen Fach mit eigenem didaktischen Anspruch. Dabei soll nach den Vorstellungen des Kerncurriculums die Mischung der Fächer „Synergieeffekte“ bewirken. Worin genau diese Effekte bestehen, lässt das 2014 in Kraft getretene Curriculum allerdings offen. Die Anlage des Faches nötige die Lehrkraft dazu, „über den Tellerrand“ der eigenen Fachlichkeit hinaus zu schauen, was von Mounajed aus eigener Erfahrung als durchaus positiv bewertet wurde. Die Lehrkraft sei verpflichtet, Fragestellungen, Probleme und Methoden aller drei Fächer im Unterricht zu nutzen. Es handelt sich bei der Gesellschaftslehre also einerseits um ein eigenes Fach, andererseits bezieht sich dieses Fach ausdrücklich auf die Fachmethoden dreier klar differenzierter wissenschaftlicher Disziplinen, eine eigene Fachmethodik gibt es noch kaum und eine eigene Fachlehrerausbildung auch nicht. Das Erlernen der jeweiligen Fachmethodik hängt damit vom Engagement der jeweiligen (fachfremden) Lehrkraft ab.
Die unklare Fachlichkeit der Gesellschaftslehre ist ein bekanntes Problem, das auch in den Gesamtschulen selbst gesehen wird. Da an den IGSen nicht nur zukünftige Abiturienten ausgebildet würden, fielen einige fachliche Aspekte, die am Gymnasium üblich seien, im Fach Gesellschaftslehre notwendig weg, konstatierte Mounajed. Für den Unterricht geschichtlicher Inhalte besitze die historische Kategorie des Gegenwartsbezuges besondere Relevanz. Darin sahen anwesende Ausbilder durchaus eine Chance, wenn es darum geht, ineinandergreifende Aspekte eines Themas zu erarbeiten, was am Beispiel der Produktion von Mobiltelefonen erläutert wurde.
Fachliche Kompetenzen, die für die Qualifikationsstufe vorausgesetzt würden, fehlten nach dem Gesellschaftskundeunterricht in der Sekundarstufe I häufig in Jahrgang elf. Allerdings, so Mounajed, schafften letztlich auch an den IGSen viele Schüler das Geschichtsabitur mit guten oder sehr guten Ergebnissen. Oftmals unterrichten Lehrkräfte zwei Drittel der Inhalte fachfremd; gelegentlich werde der Unterricht auch gänzlich fachfremd erteilt, was Mounajed als völlig inakzeptabel bezeichnete. In der Praxis werden die einzelnen Fächer häufig additiv unterrichtet, während die Konzeption des Faches einen integrativen Unterricht vorsieht. Diese gewünschte Integration finde aber in der Realität häufig nur eingeschränkt statt, wie Mounajed erläuterte. Geschichtsreferendare für das gymnasiale Lehramt, die zunehmend auch an IGSen eingesetzt werden, stehen häufig vor dem Problem, im Ausbildungsgeschehen ihr Fach zeigen zu müssen, was der Konzeption der Gesellschaftslehre aber nicht entspricht. Auch wird die fachliche Ausbildung für den Unterricht in der Sekundarstufe I dadurch erschwert, wie zumal von Seiten der anwesenden Fachleiter bemerkt wurde.
Das Verhältnis zwischen Studienseminaren für das Gymnasiallehramt und den IGSen war ein besonderer Schwerpunkt des Workshops. Seitens der IGSen bestehe der Wunsch, dass die Seminare dem Fach Gesellschaftslehre offen gegenüber stünden und den Referendaren Klarheit über den Charakter des Faches verschafften, so Mounajed. Der Austausch über mögliche Chanchen und reale Probleme des Integrationsfaches wurde einhellig begrüßt. Dabei unterlag es keinem Zweifel, dass der Niedersächsische Geschichtslehrerverband kein Befürworter dieses Modells ist. Die gründliche Ausbildung von Geschichtsreferendaren im Rahmen des Faches Gesellschaftslehre bleibt eine besondere Herausforderung. So nachvollziehbar es sein mag, dass spezifische Fachinhalte im Rahmen der Gesellschaftslehre reduziert werden, so unabdingbar ist eine fachlich fundierte Lehrerbildung. Aus einer Vernachlässigung der fachlichen Qualifikation angehender Lehrkräfte kann, so die Meinung des Berichterstatters, langfristig großer Schaden für die historische Bildung erwachsen.
Angesichts der zunehmenden Zahl an IGSen ist die Existenz des Faches jedoch „nicht wegzudenken“, eine grundlegende Änderung der durchgängig integrativen Konzeption des Faches Gesellschaftslehre ist nicht in Sicht. Der NGLV möchte daher dazu beitragen, den historischen Fachanteil in der Sekundarstufe I der IGSen zu stär­ken. Dazu ist, so die einhellige Überzeugung der Workshopteilnehmer, die Fortsetzung des Gesprächs unabdingbar. Der NGLV sieht seine Aufgabe darin, mit seinen Fortbildungen auch Lehrerinnen und Lehrer an den Integrierten Gesamt­schulen zu erreichen und würde sich über einen regeren Zuspruch aus ihren Kreisen freuen.