NGLV ab 2022 4 zu 3

Zentrale Herbsttagung 2022. Tagungsbericht

Zum ersten Mal seit 2019 konnte der NGLV am 20.9.2022 seine Herbsttagung wieder an gewohnter Stelle, dem Kulturzentrum Pavillon in der Lister Meile in Hannover, abhalten. Die Erfahrungen der Vorjahre, in der die bereits angesetzte Tagung jeweils an den pandemischen Versammlungs­beschränkungen gescheitert war, waren der Grund für den ungewohnt frühen Termin. Nach der großen Resonanz, die der Fachtag zum neuen Semesterthema Weimar Anfang September gefunden hatte, war die Zahl der Teilnehmenden nicht ganz unerwartet etwas niedriger als in den Vorjahren. Mit rund 60 Kolleginnen und Kollegen war der Tagungssaal dennoch hinreichend gefüllt. Vertreter vierer Schulbuchverlage sowie der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge nutzten die Gelegenheit, ihre Angebote und Publikationen im Foyer auszustellen.

Den ersten Vortrag des Vormittags hielt Dominik Dockter, M.A., wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für die Didaktik der Demokratie der Uni Hannover. Sein Thema Vom Staatsvolk zum Rassenvolk. Deutungskonzepte zur Weimarer Republik unter Berücksichtigung der Volksgemeinschaftsforschung“ steuerte das neue Semesterthema 13.1 „Zwischen Krise und Modernisierung. Die Gesellschaft der Weimarer Republik“ an. Dockter gab zunächst einen kurzen, aber sehr orientierenden Überblick über die Entwicklung der Forschungen zur Weimarer Republik, jener „vergessenen Republik“, die Martin Sabrow als „Fieberperiode“ der deutschen Geschichte beschrieben hat. Die politikgeschichtlichen Großnarrative der Achtziger- und Neunzigerjahre standen noch in der Tradition der Forschung, wie sie sich in der Bundesrepublik entwickelt hatte: Es dominierten teleologische Narrative, welche den Weg der Republik in den Untergang und die Gründe dafür – häufig zum Zwecke der Legitimation des Grundgesetzes – nachzeichneten. Entsprechend suchte man das Scheitern Weimars entweder mit dem Versagen des (Bildungs)bürgertums (Hans Mommsen) oder der Unfähigkeit zum Klassenkompromiss (H. A. Winkler) zu erklären.
1987 setzte Detlev Peukert dieser Lesart eine Deutung Weimars als eines Austragungsorts der Krise der Klassischen Moderne entgegen. Unter den spezifischen, erschwerten Bedingungen deutscher Staatlichkeit hätte diese Krise schließlich den staatlichen Niedergang bewirkt, der aber insgesamt eher unter der Signatur der Ambivalenz der Moderne als transnationales Phänomen zu deuten sei. Peukert hatte auch neue Themenfelder erschlossen, wie z. B. die Sozialpolitik, die aus der Vorstellung des Wohlfahrtsstaates heraus gegen Ende der Republik die Ausgrenzung der Nutzlosen im Sinne eines social engineering entwickelte, an die die Nationalsozialisten leicht anschließen konnten.
Seit 2000 ist das dominant negative Bild der Weimarer Jahre positiveren Deutungen gewichen, welche die fortschrittlichen Ansätze Weimars betonen, so z. B. die Kontinuitätslinie der Demokratie. Zugleich wurde die Sonderwegsthese verabschiedet. Dennoch sei die Geschichte Weimars weiterhin von Ambivalenz dominiert, die auch auf dem Gebiet der Wirtschaftsgeschichte nachweisbar sei: Zwar seien die Migrationsphänomene, die das Kaiserreich, insbesondere im Zusammenhang mit dem Imperialismus, aufgewiesen habe, zurückgegangen oder gar verschwunden, was beileibe nicht nur an Deutschland, sondern auch an Veränderungen in anderen Ländern gelegen habe; dennoch sei die Verflechtung der deutschen Wirtschaft mit der ganzen Welt weiterhin signifikant gewesen. Gleiches gelte für die Wissenschaft. Die beiden niedersächsischen Oberstufencurricula der letzten Dekade würden hingegen im Wesentlichen an den alten Deutungen und ihren perspektivischen Zuschnitten festhalten.
Der Begriff der „Volksgemeinschaft“ sei erstmals 1914 prominent nachzuweisen. Damals habe er auf die innere Einheit der deutschen Nation abgezielt. Die Augusttage seien später als Gegenteil der tristen Weimarer Republik empfunden worden. „Volksgemeinschaft“ sei jedoch als ubiquitäres Losungswort im politischen Diskurs der Zwischenkriegszeit nachzuweisen. Ein Beispiel hierfür sind die Reden Friedrich Eberts. Der Begriff habe nunmehr dem Wunsch Ausdruck gegeben, den inneren Konsens einer gespaltenen Nation herbei­zu­führen. Gemeint sei in dieser Zeit das Volk als Demos gewesen. Dies änderte sich, als die Nationalsozialisten den Begriff quasi kaperten und das zugrundeliegende Volksverständnis als das des Ethnos, also der (rassischen) Abstammungsgemeinschaft reformulierten. Die vormalige Integrations­absicht wandelte sich nun radikal, indem sich „Volksgemeinschaft“ dabei nicht durch politischen Konsens, sondern durch die Polarisierung der Gesellschaft und Ausgrenzung von Minderheiten konstituieren sollte. An die Stelle der integrativen Vorstellung, wer zur „Volksgemeinschaft“ gehöre, trat nun die Frage, wer nicht dazu gehöre. Diese Version fand große Resonanz und war ein wichtiges Motiv für viele Nationalsozialisten, sich der NSDAP anzuschließen. Wichtig sei der Begriff auch als gelebte soziale Praxis: Der „Volksgemeinschaft“ konnte man sich in allen politischen Lagern niedrigschwellig durch Handeln einschreiben. Der NS wählte hierbei aber eine vielfach gewaltsame Variante, wie sie sich etwa an der Germanisierung Osteuropas zeige. Die Dominanz der nationalsozialistischen Definition des Begriffs führte dazu, dass das demokratische Lager seit Beginn der Dreißigerjahre den Begriff nicht mehr verwandte. Die Präsentation des Vortrages finden Sie HIER.

Mit seinem Vortrag „Erinnerungen an Holocaust und Kolonialismus“ widmete sich Professor Dr. Arnd Bauerkämper (FU Berlin) einem umstrittenen Thema der aktuellen Erinnerungskultur. Inwieweit, fragte er, dürfe man den Holocaust aus seinen zeitlichen und räumlichen Kontexten lösen? Bauerkämper gab zunächst einige grundlegende Hinweise: Erinnerung an den Holocaust diene immer der politischen Sinnstiftung und Orientierung und sei insofern auch immer umstritten; sie müsse als solche von der Geschichtswissenschaft klar getrennt werden. Der Holocaust, im Nachkriegseuropa zunächst ein marginaler Erinnerungsort, sei erst mit dem Abtreten der Kriegsgeneration, d. h. dem Übergang ins kulturelle Gedächtnis, ins Zentrum nationalen Erinnerns gerückt. Besondere Bedeutung hatte hierbei das Jahr 1979, in dem die amerikanische Serie „Holocaust“ im Abendprogramm des deutschen Fernsehens ausgestrahlt wurde. Inzwischen sei das Thema erinnerungskulturell europäisiert und aus den Partikulargedächtnissen heraus universalisiert: Einige Nationen hätten die eigene Verstrickung in die Verbrechen des NS thematisiert und aufgearbeitet. Demgegenüber seien die ursprünglichen nationalen und heroischen Narrative (des Opfers bzw. Widerstandes) zurückgetreten. So dominiere heute in den postheroischen Gesellschaften (Martin Sabrow) insgesamt ein kritisches, negatives Gedächtnis, das Schuld und Verantwortung der eigenen Nation hervorhebe. Damit habe sich auch der Opferbegriff gewandelt: vom aktivistisch-heldenhaften Opfer für etwas zum leidenden, passiven Opfer.
Die dominante Rolle des Holocaust in vielen nationalen Erinnerungsnarrativen habe den Blick auf andere Kontexte verstellt. Dies betreffe vergangene wie gegenwärtige Genozide. Bauerkämper plädierte hier für eine vergleichende Perspektive. Historische Vergleiche seien immer legitim, solange sie neben Gemeinsamkeiten und Ähnlichkeiten auch Unterschiede, neben Kontinuitäten auch Brüche herausstellten. Methodisch erkannte er die Möglichkeiten einer transnationalen Ausrichtung der Erinnerungskultur sowie des historischen Längsschnitts. Verfahre man methodisch entsprechend sorgfältig und differenziert, sei es durchaus möglich, genozidale Vorläufer des Holocaust in den deutschen Kolonien in die Erinnerungskultur einzubinden.
Diese beiden Blickrichtungen führte Bauerkämper dann näher aus, um die Fragen und Debatten rund um die Erinnerung an den Holocaust aufzuzeigen. In räumlicher Perspektive erkannte er eine Universalisierung des Holocaustgedenkens. Kannten noch die DDR und die BRD ganz unterschiedliche Narrative zu NS und Holocaust, so dominiere heute in ganz Europa die oben skizzierte Wahrnehmung von Schuld und Verantwortung mit differenzierter Würdigung der Unterscheidung von Täter und Opfer. Exklusive nationale Narrative seien durch den Nachweis von Tatbeteiligungen sukzessive aufgebrochen worden, auch wenn die trennenden Narrative von Tätern und Opfern nicht vollends überwunden seien. Bisweilen sei bei aller Selbstkritik allerdings auch das zentrale, alle nationalen Narrative verbindende Faktum der deutschen Verantwortung in den Hintergrund getreten: Lokale Tatbeteiligung habe es nur geben können, weil die deutsche Besatzung entsprechende Handlungsoptionen geschaffen habe. Insgesamt überwiege aber ein universalisierendes Erinnerungsnarrativ, das an die Menschenrechte gebunden sei. Damit verbunden sei die selbstkritische Aufarbeitung der jeweiligen Vergangenheiten. In Osteuropa sei die Lage insofern komplex, als die Universalisierung hier nicht vollständig stattgefunden habe, es etwa inzwischen zu Renationalisierungsphänomenen (Polen, Ungarn) komme. Russland sei ferner nicht Teil der transnationalen Erinnerungskultur, da hier, wie auch in anderen Ländern des ehemaligen sowjetischen Machtbereiches, der Kriegsopfer vorwiegend als Staatsbürger gedacht werde und die religiöse Zugehörigkeit nicht als distinktives Merkmal wahrgenommen werde. Außerdem konkurriere das Holocaust­gedenken mit der Erinnerung an die Opfer des Stalinismus, die im Bewusstsein der ostmitteleuropäischen Völker eine konkurrierende zweite Schicht bilde.
In einer zeitlichen Relationierung dominiere der Holocaust die deutsche Erinnerungskultur, indem er andere Erinnerungsorte in den Schatten stelle. Dies hat ihm die Bezeichnung einer „Deckerinnerung“ (Michael Rothberg) eingetragen. Insbesondere die Verbrechen des Kolonialismus, deren Aufarbeitung von Postkolonialisten heute vehement eingefordert werde, seien so in der Erinnerungskultur bislang viel weniger thematisiert worden; damit verbunden wird der Vorwurf, die Erinnerung an den Holocaust trage dazu bei, diese Verbrechen indirekt zu relativieren. Öffentliche Aufmerksamkeit habe dieser latente Konflikt anlässlich einer Rede des israelkritischen kamerunischen Historikers Achille Mbembe auf der Ruhrtriennale 2020 erfahren, dem infolge seiner Kritik an der israelischen Politik gegenüber den Palästinensern ein Antisemitismusvorwurf gemacht wurde. Bauerkämper erkannte auch hier die Möglichkeit, mithilfe differenzierender Vergleiche einen Ausweg aus der Konkurrenz der Erinnerungsorte und -narrative zu finden. Vorschnellen gewaltgeschichtlichen Kontinuitäten und Längsschnitten von der Ermordung indigener Bevölkerungsgruppen in Afrika, bei denen etwa eine dauerhaft abgesenkte Hemmschwelle festgestellt worden sei, seien die Besonderheiten des Holocaust gegenüberzustellen: die Systematik der Planung, die Modernität der Durchführung und die großräumige Erstreckung des Verbrechens als unterscheidendes Merkmal zu den Verbrechen der deutschen Kolonialherren. Deutlich müsse auch werden, dass das NS-Regime nach 1933 den kolonialen Revisionismus der Weimarer Jahre schnell unterdrückte, weil seine Expansionsziele im Osten Europas lagen.
Bauerkämpers wohlabgewogener, unaufgeregter Versuch, die feuilletonistische Erregung, die mit diesem Thema gelegentlich verbunden ist, zu rationalisieren und zu ordnen, führte beispielhaft die Fähigkeit des Geschichtsunterrichts vor Augen, auch aktuelle politische Orientierung zu stiften, sofern der Lehrkraft die entsprechenden öffentlichen Debatten und Diskurse ins Bewusstsein treten. Der Vortrag ist in ähnlicher Form inzwischen in gfh 4/2022 erschienen. Weiterführende Literatur finden Sie in der (gekürzten) Präsentation des Vortrags.

Das Nachmittagsprogramm begann mit einer kurzen Vorstellung des Burgsdorff-Jahrespreises 2020. (Angesichts das frühen Tagungstermins hatte das Kuratorium den Jahrespreis für 2022 noch nicht vergeben können.) Ausgezeichnet worden war StR Elias Hoffmann, ev. Gymnasium Nordhorn, für die Betreuung eines Films im Rahmen des Schülerwettbewerbs umbruchszeiten.de. Darin hatten drei Schüler die unterschiedliche Beziehung ihrer Elternpaare zur Deutschen Einheit zunächst in Zeitzeugeninterviews ermittelt und dann vergleichend ausgewertet. Insbesondere dieser letzte Aspekt hatte die Jury von der Qualität des Beitrags und der damit verbundenen Betreuungsleistung des Lehrers überzeugt.

Es schlossen sich zwei Workshops an. Die bereits von der Frühjahrstagung bekannten russischen Memorial-Vertreter Dr. Alexej Kamenskikh (Perm, jetzt Mainz) und Dr. Nikita Lomakin (Moskau, jetzt Bremen) stellten ein Memorial-Projekt von 2018 vor, bei dem russische, belarussische, ukrainische und deutsche Jugendliche in einem internationalen Workshop Chancen und Hindernisse einer transnationalen Erinnerung ausgelotet hatten. Eine praktische Übung schloss sich an: Die Teilnehmer erhielten die Aufgabe, kurze Darstellungstexte zu Themen des Zweiten Weltkrieges zu verfassen. In der Auswertung zeigte sich die Schwierigkeit, diese so zu formulieren, dass alle nationalen Ausprägungen der Erinnerung darunter integrierbar waren. Das betrifft etwa die Frage nach dem Beginn des Zweiten Weltkrieges, der für die Tschechen bereits 1938, für Russland aber erst 1941 begonnen habe, aber auch die Wahrnehmung des Holocaust, wenn man, wie in der Sowjetunion, die jüdischen Opfer nur als sowjetische Staatsbürger subsumiere.

Dr. Christina Kakridi (Göttingen) und Christoph Reinemund (NLQ) stellten das Filmangebot der immer noch wenig bekannten Merlin-Datenbank des Nibis vor. Sie wiesen auf die Bedeutung hin, die Filme bzw. bewegte Bilder jeglicher Art heute für das Geschichtsbewusstsein der Jugendlichen haben. Ihre Behandlung im Unterricht sei darum stärker geboten als früher und sollte als Beitrag des Faches Geschichte im schuleigenen Mediencurriculum verankert werden. Neben den zahlreichen und weithin bekannten pädagogischen und didaktischen Vorzügen, die das Medium Film für den Unterricht hat, wurde besonders hervorgehoben, dass Filmproduktionen durch Oral-History-Projekte und intensive eigene Recherchen gelegentlich neue fachwissenschaftliche Erkenntnisse generieren und damit seit einiger Zeit einen Platz in der Produktion von Geschichtswissen beanspruchten. (s. dazu Jean-Christoph Caron: Ein Historienfilm kann mehr als ein Geschichtsbuch, in: Frauke Geyken, Michael Sauer: Zugänge zur Public History. Formate – Orte – Inszenierungsformen, Frankfurt a. M.:Wochenschau-Verlag 2019, S.28-40.) Das gilt im Kleinen auch für die NLQ-Filmbildungspakete „Cato Bontjes van Beek“ und „Gibsy“ (noch in Bearbeitung). Für beide Projekte konnten neue Zeugnisse bzw. Zeitzeugen herangezogen werden. Ein willkommener Nebeneffekt von Filmarbeit im Unterricht kann dabei die Tatsache sein, dass Schülerinnen und Schüler im Sinne der Berufsberatung auf moderne Arbeitsfelder unserer Disziplin aufmerksam gemacht werden.
Es ist ein Anliegen des NLQ, den Einsatz von Filmen im Unterricht den niedersächsischen Lehrkräften auch technisch zu ermöglichen. Aus diesem Grund können Lehrkräfte auf einer eigens dafür eingerichteten Distributionsplattform (merlin.nibis.de) mit einem schuleigenen Passwort eine Fülle von Filmen abrufen. Die meisten dort angebotenen Medien werden durch Unterrichtsmaterialien ergänzt. Die Filme sind an vielen Schulen auch über IServ direkt ansteuerbar. Darüber hinaus ist es seit einigen Jahren möglich, den Schülerinnen und Schülern einen temporären Link zur Verfügung zu stellen, mit dem der Film auch im Rahmen einer Hausarbeit angesehen und bearbeitet werden kann.
Im Rahmen des Workshops wurde der Schwerpunkt auf die vom NLQ produzierten „Filmbil­dungs­pakete“ gelegt. Es wurde das darin durchgängig eingehaltene methodische Vorgehen, die vier wiederkehrenden und optisch sichtbaren Realitätsebenen nach Helmut Korte erklärt. Spiralcurricular immer wieder angewendet kann das Schema den Schülerinnen und Schülern Sicherheit im Umgang mit Filmen geben. Bei entsprechender technischer Ausrüstung ermöglichen die Filmbildungspakete des NLQ an den Filmen selbst interaktiv zu arbeiten. Die Links zum Abrufen der Materialien finden Sie in dieser Powerpoint-Präsentation.

Auf der abschließenden Mitgliederversammlung wurden in der Folge der letzten Mitgliederversammlung vom Januar letzte Satzungsänderungen beschlossen, sodass der Prozess, der von der Umbenennung des Verbandes ausgegangen war, nun abgeschlossen werden kann. Zugleich wurde beschlossen, das Verbandslogo behutsam zu modernisieren.

Programm:

9.15-9.45 Uhr
Ankunft, Kaffee

9.45-10.00 Uhr
Begrüßung

10.00-11.15 Uhr
Dominik Dockter M.A. (Hannover)
Vom Staatsvolk zum Rassenvolk. Deutungskonzepte zur Weimarer Republik unter Berücksichtigung der Volksgemeinschaftsforschung
(Verbindliches Wahlmodul 13.1)

11.30-12.45 Uhr
Professor Dr. Arnd Bauerkämper (Osnabrück)
Erinnerung an Holocaust und Kolonialismus
(Verbindliches Wahlmodul 12.2 ab Abi 2024, 13.2)

12.45-14.15 Uhr
Mittagspause

14.15-14.30 Uhr
Preisverleihung der Henning von Burgsdorff Stiftung (Jahrespreis 2020)

14.30-15.45 Uhr
Parallele Workshops (Änderungen vorbehalten)

I: Dr. Alexej Kamenskikh (Perm, Mainz), Dr. Nikita Lomakin (Moskau/Bremen) (Memorial)
Conflicting Memories of World War 2
(in englischer Sprache)

II: Dr. Christina Kakridi (Göttingen), Christoph Reinemund (NLQ)
Geschichte unterrichten mit Filmen. Vorstellung des Filmangebots des NLQ für niedersächsische Schulen

15.45-17.00 Uhr
Mitgliederversammlung des NGLV